Private Pflegeversicherung

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Mit einer privaten Krankenversicherung ist künftig stets eine private Pflegeversicherung verbunden.
Private Krankenversicherung bedeutet auch private Pflegeversicherung. Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich bei der privaten Versicherung um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt. Die Verpflichtung zum Abschluß einer privaten Pflegeversicherung besteht also nicht für denjenigen, der nur eine private Zusatz- oder Reisekrankenversicherung unterhält.


Für Ehegatten und Kinder, die in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert wären, ist ebenfalls ein privater Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen - zumindest für den Ehegatten kostet dieser extra. Im privaten Pflegeversicherungsvertrag sind Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vorzusehen, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.