Mit einer privaten Krankenversicherung ist künftig stets eine private
Pflegeversicherung verbunden.
Private Krankenversicherung bedeutet auch private Pflegeversicherung.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn es sich bei der privaten Versicherung
um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt. Die Verpflichtung zum Abschluß
einer privaten Pflegeversicherung besteht also nicht für denjenigen,
der nur eine private Zusatz- oder Reisekrankenversicherung unterhält.
Für Ehegatten und Kinder, die in der sozialen Pflegeversicherung mitversichert
wären, ist ebenfalls ein privater Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen
- zumindest für den Ehegatten kostet dieser extra. Im privaten Pflegeversicherungsvertrag
sind Leistungen bei Pflegebedürftigkeit vorzusehen, die der Art und dem
Umfang nach den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.